Urlaub
Die Dauer des Urlaubes richtet sich nach dem Alter des Auszubildenden und muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden!
Grundsätzlich gelten folgende Urlaubsregelungen:
- Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (nicht das Beschäftigungsjahr).
- Urlaubsanspruch besteht für Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres
• noch nicht 16 Jahre alt sind von mindestens 30 Werktage
• noch nicht 17 Jahre alt sind von mindestens 27 Werktage
• noch nicht 18 Jahre alt sind von mindestens 25 Werktage
• über 18 Jahre alt sind von mindestens 24 Werktage.
- Der Landesinnungsverband empfiehlt bei volljährigen Auszubildenden mindestens 25 Werktage Urlaub.
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind.
Wird nur an 5 Werktagen in der Woche gearbeitet (Arbeitstage), ist auch der 6. Werktag auf den Urlaub anrechenbar.
Tabelle für die Zwölftelung des Urlaubs: